Heimarbeit - Was ist das?
Flexibilität in den Bereichen Arbeitszeit, räumliche Verfügbarkeit und aktuelles Fachwissen, dass sind heute die Ansprüche, die ein Arbeitgeber als Erstes stellt.
Aber nicht immer kann oder will ein Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin dies in dem geforderten Maße erfüllen. Persönliche Begebenheiten durch Familie, Gesundheit oder anderer Verpflichtungen sind allzu oft ein Hinderungsgrund um zeitlich 100% flexibel zu sein und den Anforderungen gerecht zu werden. Die hohen Kosten für ein eigenes Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel machen die Aufnahme einer Tätigkeit oft zu einer Rechenaufgabe - Lohnt sich überhaupt die Anfahrt?
Diese und ähnliche Überlegungen führen dann zu dem Ergebnis, dass eine Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus die Lösung für alle durch die Arbeit (oder auch Nicht-Arbeit = kein Geld) entstehenden Probleme sein kann.
Die Heimarbeit kann formal als:
Jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die von Heimarbeitnehmern und Heimarbeitnehmerinnen in ihren eigenen Wohnungen oder anderen von ihnen bestimmten Arbeitsräumen gegen Lohn/ Gehalt ausgeführt wird (abhängiges Arbeitsverhältnis).
Freie Zeiteinteilung ist das am meisten genannte Argument für eine Heimarbeit.
Diese freie Zeiteinteilung resultiert daraus, dass der Heimarbeiter zur Aufnahme seiner Tätigkeit die eigenen vier Wände nicht verlassen muss. Sie/ er kann ihre / seine Tätigkeit unmittelbar nach Belieben aufnehmen und beenden, um beispielsweise die Kinder zu versorgen.
Dies erfordert von dem Heimarbeiter ein hohes Maß an persönlicher Disziplin.
Die, von wem auch immer, gestellten Aufgaben müssen, wie an jedem anderen Arbeitsplatz, in einer definierten Zeit abgearbeitet werden.
Wir müssen zwei wesentliche Formen von Heimarbeit unterscheiden:
Unselbstständige Heimarbeit als eine Form der abhängigen Beschäftigung (Arbeitnehmer).
Bei dieser Form wird der Arbeitsplatz ganz oder teilweise in die eigenen vier Wände verlegt. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen (Homeoffice, Werkstatt, Abstellraum).
Der Arbeitgeber stellt die Arbeitsmittel und Grundstoffe zur Erfüllung der Tätigkeit zur Verfügung. Das Entgelt wird auf Stunden- oder Stückbasis gezahlt. Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung und Steuern werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Der Arbeitnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten, wie seine im Betrieb tätigen Kollegen.
Typische Beschäftigungen sind Montage von Kleinteilen, Aufbereiten von Warensendungen, Verteilen von Werbe-/ Warensendungen, Büro-/ Verwaltungsarbeiten (Schreibarbeiten), Telefonannahme, Telefonmarketing, Servicedienste im Bereich Userhotline/ Fernwartung, Programmierung, Konstruktion/ Design und vieles Andere.
In der Vergangenheit waren häufig Montagearbeiten im Bereich Heimarbeit zu finden. Im Zuge der Globalisierung sind diese Arbeiten aber alle in Billigregionen ausgelagert worden.
Heute ist fast nur noch eine unselbstständige Heimarbeit in Form von Computer und Internet gestützter Telearbeit möglich.
Selbstständige Heimarbeit liegt in allen Fällen vor, bei denen der Heimarbeiter unabhängig von einem Arbeitgeber/ Auftraggeber tätig wird.
Wenn der Heimarbeiter keinen Anstellungsvertrag mit seinem Kunden (Auftragsgeber) hat, dann ist sie/er selbstständig (Gewerbetreibender). Oft wird in diesen Fällen ein Werksvertrag oder Liefervertrag (Bestellung- Auftragsbestätigung) abgeschlossen.
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit die auf eigene Rechnung und Verantwortung mit der Absicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Der Heimarbeiter muss in diesem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe bei der örtlichen Kommunalverwaltung anmelden. In der Regel ist die Anmeldung eines Kleingewerbes mit der entsprechenden Tätigkeit erst einmal ausreichend.
Sozialversicherungen, Steuern und eventuell anfallende Gebühren für Unfallversicherung, IHK, Verbände sind vom Heimarbeiter selbst zu melden und zu zahlen.
Wenn wir uns die Unterschiede ansehen, dann stellen wir sofort fest, dass (fast) alle im Internet angebotenen Tätigkeiten aus der Rubrik Heimarbeit selbstständige Tätigkeiten im Sinne der Gewerbeordnung sind.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie sich für das eine oder andere Angebot interessieren.
Verbraucherseite
Auf unserer Verbraucherseite finden Sie Tipps und Informationen rund um Haushalt, Geld und Freizeit.
Ansehen-Mitmachen...?
Themen
Homeoffice
Kundenseite
Auf unserer Kundenseite finden Sie weitere Informationen zur Gründung und Führung von Kleinunternehmen.
Mehr wissen...?








